Auf der Grundlage des kantonalen Leistungskatalogs schliesst das KJA mit den Leistungserbringenden einen Vertrag über die zu erbringende ambulante besondere Förder- und Schutzleistung ab (Art. 15 KFSG). WICHTIG! Nerurogogik.ch ist noch nicht in Besitz eines solchen Leistungsvertrages!
Die Leistungsbesteller wie Sozialdienste oder KESB vermitteln oder verfügen jedoch grundsätzlich (aber nicht ausschliesslich) nur Leistungen von Einrichtungen, die einen Vertrag mit dem Kanton haben. (siehe: Das KFSG)
Die Kosten von einvernehmlich vermittelten Leistungen, die von den Sozialdiensten oder der Erziehungsberatung angeordnet werde, tragen Kanton und Gemeinden je hälftig (Art. 31 KFSG).
Kurzberatung vor Ort, in den Praxisräumlichkeiten in Thun oder in der näheren Umgebung.
Dauer: ab einer Stunde
Die ambulanten Leistungen werden gemäss normierten Stunden- oder Tagesansatz abgegolten (Art. 22 KFSV). Alle anderen Leistungspreise entnehmen Sie bitte dem folgenden Link
Für Behörden bietet Neurogogik.ch eine verlässliche, nicht‑therapeutische Ergänzung, die komplexe Fälle stabilisiert und so Fallverläufe entlastet. Sie schafft Orientierung, indem sie pädagogische Einschätzungen liefert, die auf neurobiologischen Zusammenhängen basieren. Dadurch können Entscheidungen fundierter getroffen und unnötige Therapiezuteilungen vermieden werden.
Der Schwerpunkt liegt auf der Stabilisierung des Kindes bzw. der Familie durch die Vermittlung eines neurogogischen Verständnisses für eigene Verhalten und Stressreaktionen. Dies gibt Raum für die Förderung der Selbstregulation und gezielter Partizipation. Auch die Stärkung von System-Ressourcen oder Schutzverhalten sind möglich.
Neurogogik.ch unterstützt Sie mit neurogogischen Interventionen:
- wenn Prozesse verhärtet sind,
- wenn Fachpersonen einen neue Form der Intervention benötigen,
- bei Überlastungs- oder Krisensituationen
- wenn Klientel wiederkehrende Verhalten zeigt und diese mit herkömmlichen sozialpädagogischen Interventionen nicht aufgelöst werden können
- wenn einer drohenden Umplatzierung (Drehtürbiografie) entgegen gewirkt werden soll
- Wenn Kinder oder Eltern ihre Not erkennen und Hilfe wünschen/benötigen
- wenn eine Übergangssituation mit längerer Wartezeit begleitet werden soll
- wenn eine unabhängige Einschätzung gewünscht wird
Vorteile für Sie:
- rasche und unkomplizierte Interventionsmöglichkeiten
- Kosteneffizient
- wirksames, nicht therapeutisches Angebot
- zeitlich begrenzt einsetzbar (intensiv)
- zielgerichtet einsetzbar
- Reduziert Konflikte
- stärkt Fachpersonen, entlastete Führungspersonen
- örtlich unabhängig
- entwicklungsfokussiert
- wirkungstransparent – liefert nachweisbare Ergebnisse.
Das Angebot umfasst keine psychotherapeutischen Interventionen, kann jedoch therapieunterstützend oder während der Wartefrist bis zum Start der Therapie eingesetzt werden.
Mögliche Angebote gemäss Leistungskatalog KFSG
Leistung: Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Leistung
Leistung: Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
Leistung: Intensivbegleitung in der Familie (IBF)
Leistung: Sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen
in der Langzeitunterbringung (DAF Langzeitunterbringung)
Leistung: Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts –
individuelle Begleitung (UWB Begleitung individuell)
Leistung: Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts –
Begleitung bei der Kinderübergabe (UWB Übergabe Gruppe)
Leistung: Sozialpädagogische Tagesstruktur (SPT)